Im Rahmen des Rehabilitationssports können alle Erwachsenen mit einer gültigen Rehabilitationssportverordnung teilnehmen. Der Rehasport ist ein Sportangebot für Menschen mit oder mit drohender Behinderung sowie für chronisch kranke Menschen mit dem Ziel die Betroffenen auf Dauer in die Gesellschaft und das Arbeitsleben einzugliedern. Es handelt sich um eine ergänzende Maßnahme nach §44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 des SGB IX. Mit Hilfe des ganzheitlichen Sportangebots soll die Ausdauer und Kraft der Teilnehmer bzw. Teilnehmerinnen gestärkt sowie die Koordination und Flexibilität verbessert werden. Weitere Ziele des Rehasport sind:
- Verminderung von Krankheitsbeschwerden,
- Positive Beeinflussung des Krankheitsverlaufes,
- Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit,
- Steigerung der Belastbarkeit sowie
- Hilfe zur nachhaltigen und langfristigen Selbsthilfe.
Die Kostenträger für den Rehabilitationssport können Krankenkassen, Rentenversicherung oder Unfallversicherung sein. Die Maßnahmendauer beträgt 6 bis 36 Monate und wird durch niedergelassenen Arzt ausgestellt. Der Sport wird in Gruppen durchgeführt und von einem speziell qualifizierten Übungsleiter geleitet. Ergänzend zur Rehabilitation soll der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin dazu motiviert werden im Anschluss an die Rehabilitationsverordnung in Eigenverantwortung weiter zu trainieren. Im Regelfall wird die Verordnung über 50 Übungseinheiten innerhalb eines Bewilligungszeitraumes von 18 Monaten bewilligt. Bei festgelegten bzw. chronischen Erkrankungen kann die Verordnung auch über 120 Übungseinheiten in 36 Monaten verschrieben werden. Alle Rehabilitationssportangebote finden zu festgelegten Übungszeiten in festen Sportgruppen statt und dauern 45 Minuten.